Preispolitik
staatliche Einflußnahme auf die Preisbildung. a) Mit preispolitischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Flexibilität der relativen Preise wird eine generelle Wirkung, nämlich die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Preismechanismus bei der Allokation der knappen Mittel, angestrebt. Zur Erreichung dieses Ziels kann der Staat z.B. durch seine Wettbewerbspolitik Einfluss auf die Marktformen nehmen. b) Eine Beeinflussung bestimmter relativer Preise kann aus strukturpolitischen Gründen erforderlich sein. So können im Zuge eines längerfristig erwünschten Strukturwandels kurzfristige Beschäftigungseinbrüche als Folge der Schrumpfung strukturschwacher Branchen durch eine befristete staatliche Preisstützung abgemildert werden. Andererseits kann der Staat aus versorgungspolitischen Erwägungen daran interessiert sein, die Struktur bestimmter gefährdeter Branchen zu stabilisieren, etwa durch die Festsetzung von Mindestpreisen (z.B. Agrarpolitik). c) Die gezielte staatliche Beeinflussung von Einzelpreisen kann auf unterschiedlichen Motiven beruhen. So wird eine Steuer auf bestimmte Produkte (z.B. Alkohol) deren Preise im allg. erhöhen und damit die Nachfrage reduzieren, was gesundheitspolitisch erwünscht sein kann. Andererseits können aus sozialen Erwägungen gewisse Preise (Mieten, Grundnahrungsmittel) niedrig gehalten werden, was z.B. durch die Einführung von Höchstpreisen geschieht.
Siehe Kontrahierungs-Mix
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