Stabilitätsgesetz
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Kurzbezeichnung für »Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft« vom 8.6.1967. Bund und Länder im Benehmen mit der Bundesbank sind nach diesem Gesetz verpflichtet, alle wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen besonderen wirtschaftlichen Stabilitätsgrundsätzen unterzuordnen und so zu treffen, dass die Stabilität des Preisniveaus und die Erhaltung der Vollbeschäftigung gewahrt bleiben sowie ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht und ein angemessenes Wirtschaftswachstum gewährleistet sind (sog. »magisches Viereck«).
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft.
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