Staatsverschuldung
Wichtige Aufgaben des Staates werden in den durch Art. 115 GG gezogenen Grenzen und auf der Grundlage einer Ermächtigung durch Bundesgesetz durch Kreditaufnahmen finanziert, soweit durch Steuereinnahmen und sonstige Einnahmen von Bund, Ländern und Gemein-
den eine Haushaltsdeckung nicht möglich ist.
Neben den offiziell in den Haushaltsplänen von Bund, Ländern und Gemeinden ausgewiesenen Verschuldungsraten gibt es eine Anzahl von Positionen, zum Teil »Sondervermögen« genannt, die die Schuldensumme des Staates erhöhen. Hierzu gehört auch der » Fonds Deutsche Einheit«, mit dem die neuen Bundesländer und Gemeinden unterstützt werden.
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