Protektionismus
Außenwirtschaftliche Schutzmaßnahme des Staates, z. B. durch Zölle, um den inländischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen gegenüber ausländischen Einfuhren.
Begr. der Außenwirtschaftspolitik für alle Maßnahmen (Handelshemmnisse), durch welche (1) die Gesamtheit der gebietsansässigen Wirtschaft, einzelne Branchen oder auch Unternehmen vor Importkonkurrenz seitens gebietsfremder Wettbewerber geschützt oder (2) der eigenen Exportwirtschaft zu Vorteilen auf den internationalen Märkten verholfen wird.
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