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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Quellensteuer

(engl. tax deducted at source) Regelmäßig knüpft die Besteuerung eines Staates nicht nur an persönliche, sondern auch an sachliche Kriterien an. Die sachliche Anknüpfung ist dabei Ausdruck des völkerrechtlichen Territorialprinzips. Sofern ein Staat von seinem dahin gehenden Hoheitsrecht Gebrauch macht, wird von Quellenbesteuerung oder von der Quellenstaatsbesteuerung gesprochen. Die Steuer wird als Abzugsteuer erhoben, d. h., sie wird vor Auszahlung der Bemessungsgrundlage von dieser abgezogen und einbehalten. Die in dieser Form vom jeweiligen Quellenstaat erhobene Abzugsteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer) wird dann als Quellensteuer bezeichnet.





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