Franchising
Unter dem Begriff Franchising versteht man die Vervielfältigung von Unternehmen. Der Franchise-Geber bietet ein fertiges Geschäftskonzept an. Der Franchise-Nehmer führt dieses in eigenem Namen und für eigene Rechnung aus. Der Franchise-Nehmer zahlt dabei an den Franchise-Geber für die Übernahme des Namens und des Geschäftskonzeptes eine Franchise-Gebühr als Einmal- und/oder Jahresgebühr. Diese kann jedoch auch gewinn- bzw. umsatzorientiert vereinbart werden. Franchising wird in den verschiedensten Varianten angeboten, und zwar von der Übernahme eines eingeführten Firmennamens über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Know-how bis hin zur Belieferung von Produkten. Typische Franchise-Betriebe sind: McDonald\'s, FotoPorst, Foto-Quelle, Eismann, Quick-Schuhe etc. Die Weitergabe eines Geschäftskonzeptes in Lizenz bietet für den Hersteller von Produkten als Franchise-Geber den Vorteil, keinen eigenen Vertrieb aufbauen zu müssen. Großhändler nutzen Franchising zur Absatzsicherung. In Deutschland gibt es ca. 550 verschiedene Franchise-Systeme mit einem Jahresumsatz von ca. 25 Milliarden DM. In den USA ist dieses System mit 3000 Franchise-Systemen erheblich weiter verbreitet. Die Unternehmenskonzeption des Franchisings bietet jungen Unternehmern gute Startchancen, wobei jedoch Unternehmensrisiken für Einsteiger zu beachten sind. Vor einem Engagement als Franchise-Nehmer empfiehlt es sich, vorher unbedingt fachlichen Rat bei einem Steuerberater und Rechtsanwalt einzuholen bzw. das Franchise-Konzept dem DFV (Deutscher Franchise-Verband München) zur Beurteilung vorzulegen. Hierzu nachstehend einige Auszüge aus der Checkliste des Verbandes bei der Wahl eines Franchise-Gebers:
· Seit wann besteht das Unternehmen des Franchise-Gebers?
· Wie viele Franchise-Nehmer sind bereits erfolgreich tätig?
· Weist der Franchise-Geber die Eintragung von gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marke, Warenzeichen) nach?
· Worin stehen die Wettbewerbsvorteile des Franchise-Konzeptes?
· Welche Daten über die Marktverhältnisse werden zur Verfügung gestellt?
· Welche Leistungen bietet der Franchise-Geber im Einzelnen an?
· Existiert ein umfassendes Handbuch zur Betriebsführung?
· Welche Gebühren werden erhoben?
· Gibt es institutionalisierte Gremien der Franchise-Nehmer (Beiräte, Verwaltungsräte, Ausschüsse)?
· Legt der Franchise-Geber ein Schreiben der Deutschen Ausgleichsbank vor, worin bestätigt wird, dass einer öffentlichen Förderung von Franchise-Nehmern dieses Systems im Grundsatz nichts entgegensteht?
Große Franchise-Systeme in Deutschland
Große Franchise-Systeme weltweit
(Handels-)Vertriebsbindung, bei der ein Franchisegeber einem Franchisnehmer das Recht zum Verkauf von Waren oder den Vertrieb von Dienstleistungen einräumt. Eine spezifische Form der vertikalen Kooperation. Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger Unternehmer mit eigenem Kapitaleinsatz. Von ihm werden die vom Franchisegeber hergestellten oder bearbeiteten Waren vertrieben bzw. die vom Franchisegeber organisierten und dirigierten Dienstleistungen erbracht - unter einem einheitlichen Marketingkonzept. Rechte und Pflichten der kooperierenden Partner sind vertraglich geregelt. Der Franchisenehmer hat dem Franchisegeber für die Einräumung des Franchiserechts ein Entgelt zu zahlen; dieses beträgt i. d. R. einen bestimmten Prozentsatz vom Umsatz des Franchisenehmers. Typische Beispiele für F. sind im Automobilhandel und bei Schnellgaststätten zu finden.
Eine vertraglich geregelte Form der langfristigen Kooperation zwischen zwei selbständigen Unternehmen, bei der ein Franchise-Geber (Franchisor) einem Franchise-Nehmer (Franchisee) das Recht einräumt, ein Betriebssystem, bestimmte Produkte oder Dienstleistungen unter festgelegten Bedingungen und gegen Zahlung eines Entgelts (entweder eines einmaligen Betrags oder laufender Beträge oder beider) an den Franchise-Geber, im übrigen aber unter Verwendung der Ausstattung, Warenzeichen, Namen und sonstigen Schutzrechte sowie der technischen und gewerblichen Erfahrungen des Franchise-Gebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Absatz- und Organisationssystems anzubieten - so die etwas erweiterte Definition des “Arbeitsausschusses für Begriffsdefinitionen der Kommission zur Förderung der handels- und absatzwirtschaftlichen Forschung”.
Nach der Formulierung des Deutschen Franchise-Verbands gehört es zu den Charakteristika des Franchising, dass das System am Markt einheitlich auftritt und durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherung eines systemkonformen Verhaltens geprägt wird: “Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchisepaket; es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, der Gewährung von Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Informationen.”
Der fundamentale Vorteil des Franchising liegt für den Franchise-Geber darin, dass er durch die Verbindung mit dem Kapital der Franchise-Nehmer stärker expandieren kann, als er es nur mit Hilfe des eigenen Kapitals könnte, besonders wenn das Franchise-System mit einem Filialsystem kombiniert wird, was häufig der Fall ist. Der Franchise-Nehmer genießt den Vorteil einer selbständigen Tätigkeit in einem vertraglich festgelegten, auch einigermaßen gesicherten Rahmen, der ihm einen unternehmerischen Aktionsradius bietet, zu dem er ohne die vertraglich geregelte Kooperation mit dem Franchise-Geber nicht in der Lage wäre.
Vom - Lizenzsystem unterscheidet sich das Franchise-System vor allem durch die straffer geregelten Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, vom Filialsystem durch die unangetastete Selbständigkeit der Franchise-Nehmer und von den freiwilligen Ketten vor allem dadurch, dass zwischen den Franchise-Partnern Nutzungsrechte übertragen werden.
Franchising bezeichnet ein kooperatives Vertriebssystem rechtlich selbständiger Unternehmen unter gemeinsamem Markennamen.
Systempartner ist einerseits der Franchise-Geber, der das Geschäftskonzept entwickelt hat.
Auf der anderen Seite stehen die Franchise-Nehmer, die das Leistungspaket des Franchise-Gebers gegen Entgelt nutzen und das Konzept in den einzelnen Märkten umsetzen.
Das Leistungspaket umfasst dabei ein komplettes Marketing-, Beschaffungs- und Organisationskonzept. Darüber hinaus ist der Franchise-Geber für die Ausbildung und laufende Unterstützung der Franchise-Nehmer sowie die Weiterentwicklung des Geschäftskonzeptes verantwortlich.
Zum Schutz der Systemreputation ist der Franchise-Geber mit weitreichenden Weisungs- und Kontrollbefugnissen ausgestattet.
Beispiele für Franchise-Systeme sind McDonalds, OBI oder DER TEELADEN.
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