Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Deckungsbeitrag

(auch Bruttogewinn; in €)
Bei der Deckungsbeitragsrechnung wird der Kostenblock in mengenab­hängige variable Kosten und zeitabhängige fixe Kosten aufgeteilt. Der De­ckungsbeitrag ist jener Betrag, der von den Erlösen nach Abzug der vari­ablen Kosten übrig bleibt. Unter variablen Kosten versteht man alle einem Bezugsobjekt (z. B. Produkt, Bezirk, Reisender, Absatzweg) direkt zure­chenbare Kosten. Der Deckungsbeitrag steht dem jeweiligen Kostenträger (z. B. Produkt, Kunde, Verkaufsregion) zur Abdeckung der fixen Kosten sowie gegebenenfalls zur Erwirtschaftung eines Gewinns zur Verfügung.
= Umsatzerlöse – variable Kosten
Die Aussagekraft des Deckungsbeitrages kann durch die Bildung von Ver­hältniskennzahlen gesteigert werden. Ein Beispiel hierfür ist der De­ckungsbeitrag pro Mitarbeiter.
Beispiel
Ein Produkt wird zum Preis von 100 € verkauft. Bei der Produktion fallen für Material und Löhne variable Kosten in Höhe von 37 € an. Demnach beträgt der Deckungsbeitrag 63 € je Stück.
Quelle
Der Umsatz ist der Summen- und Saldenliste zu entnehmen. Die Bestim­mung der variablen Kosten erfordert grundsätzlich eine Trennung in vari­able und fixe Kosten.
Interpretation
Der Deckungsbeitrag wird beispielsweise zur Berechnung von Preisunter­grenzen oder der abzusetzenden Menge herangezogen. Muss ein Unter­nehmen z. B. bei seiner Kalkulation von dem im Markt erzielbaren Preis ausgehen, so gilt es festzustellen, ob diese Preise eine Gewinnmarge ent­halten bzw. zumindest kostendeckend sind. Dazu muss man zunächst die Kosten des Produkts genau kennen. Dies sind einmal die variablen Kosten, also die Kosten, die lediglich bei den tatsächlich produzierten Produkten oder den tatsächlich erbrachten Leistungen anfallen, beispielsweise für Material, Löhne und Vertrieb. Zum anderen sind dies die fixen Kosten, die unabhängig von der produzierten Menge anfallen, also beispielsweise für Entwicklung und Mieten sowie Zinsen und Abschreibungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Der Preis eines Produkts muss mindestens so gewählt sein, dass er die va­riablen Kosten deckt und einen positiven Deckungsbeitrag für die fixen Kosten bringt. Der Deckungsbeitrag pro Stück wird nach folgendem Schema berechnet:
Geplanter Verkaufspreis pro Stück
– variable Herstellungs- und Vertriebskosten
Darüber hinaus müssen mittel- bis langfristig die fixen Kosten ganz ge­deckt sein, und das Unternehmen sollte einen Gewinn erwirtschaften.
Maßnahmen zur Beeinflussung
Der Deckungsbeitrag kann erhöht werden, indem die Umsätze gesteigert und/oder die variablen Kosten gesenkt werden.
Grenzen
Ein positiver Deckungsbeitrag sagt nichts darüber aus, ob die fixen Kosten komplett gedeckt sind und darüber hinaus ein Einnahmenüberschuss er­wirtschaftet wird. Aus diesem Grund sollte flankierend der  Gewinn un­tersucht werden.

Preis abzüglich variable Kosten. Der Deckungsbeitrag ist der nach Subtraktion der Teilkosten von den Erlösen verbleibende Betrag zur Deckung der Fixkosten. Der darüber hinausgehende Betrag ist der Gewinn.

In der betrieblichen Bruttoer­folgsrechnung und der Grenzplankostenrech­nung bezeichnet man als Deckungsbeitrag die Differenz zwischen dem einem Objekt eindeutig zurechenbaren Erlös und den ihm ebenso ein­deutig zurechenbaren Kosten. Von positiven Deckungsbeiträgen spricht man, wenn ein Objekt einen Beitrag zur Deckung von Gemeinkosten liefert, von negativen, wenn es das nicht tut. Da­bei sind eindeutig zurechenbar in der Regel die variablen Kosten. Ziel eines Unternehmens muss es sein, möglichst hohe Deckungsbeiträge zu er­zielen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Datenschutz
 
Deflation
 
Weitere Begriffe : Deutsche Bundesbank | Geldpolitik | Marktformen
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.