Bankenaufsicht
Die rechtliche Grundlage für die Bankenaufsicht ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des Bankgewerbes und den Gläubigerschutz zu sichern. Die geschäftspolitischen Entscheidungen bleiben in alleiniger Verantwortung bei den Kreditinstituten.
Die Bankenaufsicht wird vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Zusammenarbeit mit der Bundesbank ausgeübt. Das Bundesaufsichtsamt nimmt hoheitliche Aufgaben wahr (Erlass von Verwaltungsakten); die Bundesbank übernimmt die laufende Überwachung der Kreditinstitute (Berichte und Anzeigen der Kreditinstitute).
Siehe auch: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Hierbei handelt es sich um eine staatliche Aufsicht über die Geschäftsgebaren der Banken mit dem Ziel, die Kunden vor unseriösen und unsoüden Praktiken zu schützen.
Die Bankenaufsicht soll verhindern, daß Kreditinstitute und sonstige Finanzdienstleister durch riskante Geschäfte ihre eigene Existenz und damit die Sicherheit der Einlagen (Einlagensicherung) gefährden. Der Schutz der Anleger und Sparer, aber auch des gesamten Bankgeschäfts ist die Priorität der Bankenaufsicht. In Deutschland wird die Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel durchgeführt.
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