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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Bankauskunft

Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Über Privatkunden dürfen Banken nur Auskunft erteilen, wenn diese allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Bei Geschäftskunden können nach Handelsbrauch allgemeine Auskünfte gegeben werden. Für Auskunftsanfragen zwischen Banken haben diese entsprechende Grundsätze vereinbart. So sind Auskunftsanfragen grundsätzlich nur schriftlich zu stellen, wobei angegeben wird, ob die Anfrage im Eigen- oder im Kundeninteresse erfolgt. Bankauskünfte sollen immer allgemein gehalten sein. Sie werden nur aufgrund von Erkenntnissen erteilt, die der auskunftgebenden Stelle vorliegen, ohne dass Recherchen angestellt werden. Der Kunde, der eine Bankauskunft erhält, ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er empfangene Informationen nur für den angegebenen Zweck verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf.





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