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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Verpfändung

Wer in eine Lebensversicherung einzahlt, kann alle Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss dem Versicherer angezeigt werden. Der Pfandgläubiger ist berechtigt, seine Ansprüche daraus zu erfüllen.





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