Spezialbanken
Im Gegensatz zu den Universalbanken, die die gesamte Bandbreite der Bankdienstleitungen anbieten, haben sich die Spezialbanken auf einzelne Geschäftsfelder spezialisiert.
Zu den Spezialbanken zählen beispielsweise die Realkreditinstitute (Hypothekenbanken), die Bausparkassen und die Teilzahlungskreditinstitute. Auch die Investmentbanken und die Kreditgarantiegemeinschaften (Bürgschaftsbanken) zählen eindeutig zu den Spezialkreditinstituten. Eine weitere Form der Spezialbanken stellen die sogenannten Kreditinstitute mit Sonderaufgaben dar.
Sie können sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich organisiert sein und nehmen sehr spezielle Aufgaben der Finanzierung und der wirtschaftlichen Tätigkeit wahr. Beispiele für diese Kreditinstitute sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Sächsische Aufbaubank.
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