Revision
1. bei der internen Revision handelt es sich um eine von der Geschäftsführung veranlaßte Überprüfung der ordnungsgemäßen Erledigung der im Unternehmen anfallenden Verwaltungstätigkeiten. In Großunternehmen wird diese Kontrollaufgabe von einer dafür vorgesehenen Abteilung vorgenommen. 2. bei der externen Revision handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses durch unabhängige Abschlußprüfer. Erfolgen seitens der Abschlußprüfer keine Einwendungen, so wird dies durch einen Prüfungsvermerk (Bestätigungsvermerk) bestätigt. Geregelt in § 162-169 AktG.
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