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Ausgabe 2017
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Handlungsvollmacht

(engl. power of attorney, power of procuration) Die Handlungsvollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die ohne Prokura zu sein zur Vornahme bestimmter Geschäfte ermächtigt (vgl. § 54 Handelsgesetzbuch [HGB]). Der Umfang der Handlungsvollmacht ist nicht nur wesentlich kleiner als die Prokura, sie wird auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Personen mit Handlungsvollmacht bezeichnet man als Handlungsbevollmächtigte.





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