Finanzierungsschätze
Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Laufzeit von einem und zwei Jahren. Finanzierungsschätze können von jedermann, ausgenommen von Kreditinstituten, erworben werden. Der Nennbetrag ist 1.000,00 EUR oder ein ganzes Vielfaches davon. Die Verzinsung der Finanzierungsschätze erfolgt nicht durch gesonderte Zinszahlung, sondern durch Diskontierung beim Erwerb. Sie werden als Wertrechte gebucht. Monatlich werden neue Finanzierungsschätze aufgelegt. Der Zinsgewinn aus den Finanzierungsschätzen, also die Differenz zwischen dem Nennwert als Einlösungsbetrag und dem Erwerbspreis, zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Er fließt dem Anleger im Zeitpunkt der Einlösung zu und ist im Jahr der Fälligkeit zu versteuern.
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