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DoppelbesteuerungsabkommenVereinbarung zwischen zwei Ländern, dass insbesondere Kapitalerträge nicht gleichzeitig in beiden Ländern besteuert werden, wenn der Empfänger des Kapitals in einem Land auch im anderen Land steuerpflichtig ist. Insbesondere werden Quellensteuern gegenseitig anerkannt und dem Empfänger des Ertrags im anderen Land angerechnet.
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Weitere Begriffe : Rezession | Betriebsausgaben | Gewinnmaximierung | ||||||||||||||||||||||||||||
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