Niederstwertprinzip
Beim Niederstwertprinzip handelt es sich um einen gesetzlichen Bilanzierungsgrundsatz. Aufgrund vorsichtiger Betrachtungsweise wird dabei von zwei möglichen Wertansätzen bei der Bilanzierung der niedrigste Wertansatz berücksichtigt. Beim Umlaufvermögen ist dieses Prinzip grundsätzlich anzuwenden, im Bereich des Anlagevermögens ist das Niederstwertprinzip dann anzuwenden, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden kann.
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