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Ausgabe 2017
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Liquidität

Liquidität bedeutet für ein Unternehmen, jederzeit alle fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können und über genügend Barreserven oder sofort in Liquidität eintauschbare Vermögensgegenstände zu verfügen, um den Bestand des Unternehmens, auch bei unvorhergesehenen Ausgaben, sicherzustellen (Liquidität geht vor Rentabilität).
Liquidität bedeutet auch die Fähigkeit einer Bank, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Gem. § 11 KWG müssen Kreditinstitute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist. Nach den vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Verbindung mit der Deutschen Bundesbank aufgestellten Grundsätzen wird im Einzelnen beurteilt, ob die Liquidität eines Kreditinstitutes ausreicht. Sofern ein Kreditinstitut in Liquiditätsschwierigkeiten gerät, steht zum Schutze der Bankkunden der gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungsfonds bzw. die Institutssicherung zur Verfügung.

Begr. f. d. Fähigkeit eines Wirtschaftenden (z. B. eines Unternehmens), laufende Zahlungsverpflichtungen erfüllen oder neue eingehen zu können. Der Liquiditätsstatus hängt von der Verfügbarkeit über Zahlungsmittel (Bargeld und Buchgeld), den kurzfristigen Kreditmöglichkeiten und dem erwarteten Liquidationswert von sonstigen Vermögensbeständen ab.





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