Konsortium
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen zur Durchführung eines gemeinsamen Geschäftes, bei Banken z. B. zur Emission von Wertpapieren und zur Vergabe von Großkrediten (Konsortialkredit). Regelungen im Innenverhältnis erfolgen durch den Konsortialvertrag.
Zusammenschluss mehrerer Banken zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäftes; i.d.R. in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts — GbR.
(engl. consortium, syndicate) Ein Konsortium (Gelegenheitsgesellschaft) ist eine zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts gebildete Gruppe von ~ Unternehmen in Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Motiv ist vor allem die Minimierung von Risiken (p Risiko) für jeden einzelnen Konsorten und bei Banken die Mobilisierung von großen Krediten bei Geschäften ab einer bestimmten Größenordnung. Die Risiken werden durch Quoten auf die Konsorten aufgeteilt. Zu den häufigsten Formen zählen Emissionskonsortien zur Platzierung von Wertpapieren am Markt (Emission).
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