Subsidiaritätsprinzip
Ursprünglich ein Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Danach steht es dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu kümmern, die von den Bürgern in Eigenverantwortung selbst gelöst werden können. Für die Absicherung individueller Risiken hat der Einzelne selbst Sorge zu tragen. Das Kollektiv kommt unterstützend da zum Zuge, wo der Einzelne oder eine Gemeinschaft überfordert ist. Wesensmerkmal der Individualversicherung ist das System der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung.
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