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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Rückversicherung

Üblicherweise sind Versicherungen Erstversicherer. Sie können ihr versicherungstechnisches Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Dies nennt man dann Rückversicherung (Reassekuranz).

ist die »Versicherung der Versicherer«. Dabei schließt ein Versicherungsunternehmen (Erstversicherer) mit einem weiteren Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) einen Versicherungsvertrag ab. Das Rückversicherungsunternehmen kommt dann für Schäden, für die der Erstversicherer Schutz gewährt hat, entweder in einer bestimmten Quote (Quotenrückversicherung) oder abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts des Erstversicherers (Exzedentenrückversicherung) auf. Der Kunde des Erstversicherers hat nur gegenüber diesem einen Anspruch, nicht jedoch gegenüber dem Rückversicherer. Vorteile liegen darin, daß auch das Risiko großer Schäden übernommen werden kann und daß ein Einzelunternehmen einen größeren Umfang an Versicherungsverträgen abschließen kann. Siehe auch Lloyd’s of London.





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