Nutzen
Der Grad der Befriedigung von Bedürfnissen, den ein Konsument aus einem Gut zieht. Auf Wilhelm Vershofen geht die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Grundnutzen und - Zusatznutzen und bei letzterem wiederum zwischen Geltungsnutzen und - Erbauungsnutzen zurück. Nach der von Vershofen formulierten, auch als Nürnberger Regel bekannten Hypothese wiegt immer dann, wenn neben dem Grundnutzen oder an seiner Stelle Zusatznutzen auftritt, letzterer um so schwerer, je geringer sein Grad von Allgemeinheit ist.
Das Interesse an Theorie und Messung von Nutzen in der Nationalökononomie hat eine lange Geschichte. Im 19. Jahrhundert hofften viele Ökonomen, ihre Wissenschaft von der Basis der
Präferenzen individueller Konsumenten her aufbauen zu können, und den Nutzen zu messen, den ein Gut für einen Konsumenten hat. Einigkeit herrschte darüber, dass Personen Güter gemäss ihrer Präferenz in eine Rangordnung bringen können. Das ermöglicht die Messung von Nutzen auf einer - Ordinalskala. Aber man konnte keine Einigkeit über eine Methode zur Nutzenmessung von auf einer - Intervallskala, also über ein kardinales Nutzenmass, erzielen. Anfang dieses Jahrhunderts ebbte die Auseinandersetzung über dieses Problem schließlich ab, weil die meisten Ökonomen zu der Überzeugung gelangt waren, dass ihre Theorien nicht wesentlich von der kardinalen Meßbarkeit des Nutzens abhängig seien.
Die Nutzenlehre wird in der heutigen Volkswirtschaftstheorie bestenfalls noch als erste Orientierungs- und erste Hypothesenformulierungshilfe angesehen.
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