Nichtveranlagungsbescheinigung
Wer nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, kann sich dies vom Finanzamt bescheinigen lassen. Die Bescheinigung ist drei Kalenderjahre gültig. Die Hinterlegung bei einer Depotbank oder zinszahlenden Stelle befreit diese von der Pflicht, bei der Ertragsauszahlung an den Berechtigten Kapitalertragsteuer einbehalten zu müssen bzw. berechtigt sie, die Körperschaftsteuergutschrift vorzunehmen. Gegenüber dem Freistellungsauftrag ist diese Bescheinigung für Empfänger von Kapitalerträgen interessant, die mehr Kapitaleinkünfte als den Sparerfreibetrag von 6.000,00 EUR und die Werbungskostenpauschale von 100,00 EUR haben, aber wegen des Fehlens anderer Einkünfte insgesamt mit ihrem zu versteuernden Einkommen noch unter dem Grundfreibetrag liegen, z.B. Kinder oder Rentner.
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