Macht
Im Anschluss an Max Weber kann Macht definiert werden als die Chance, in einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen. Machtausübung führt dazu, dass der Entscheidung der Betroffenen über ihr Verhalten fremdgesetzte Daten zugrunde liegen, d.h. ihr Bereich alternativer Handlungsweisen eingeschränkt wird. Im Extremfall besteht nur noch eine Handlungsmöglichkeit. Die Verfügungsgewalt des Managers leitet sich aus dessen Befugnissen ab. “Macht” bedeutet eine bestimmte Art der Beziehungen zwischen Personen innerhalb einer Organisation. Sie zeigt sich allgemein in der Möglichkeit, andere Personen zu einer bestimmten Art ihres Verhaltens und ihrer Leistung zu veranlassen. Die Formulierung, “A hat Macht gegenüber B”, kann bedeuten:
· A kann B zu einem von ihm gewünschten Verhalten bzw. zu einer bestimmten Leistung veranlassen, die B ohne die Einwirkung von A nicht erbringen würde.
· A ist gegenüber B überlegen (physisch, intellektuell, formal, kraft gesetzlicher Regelung).
· B ist in einem materiellen Abhängigkeitsverhältnis gegenüber A. B muss die Anweisungen des A akzeptieren.
Am bekanntesten ist die Klassifikation der verschiedenen Machtgrundlagen von John R. P. French und Bertram Raven. Sie unterscheiden fünf Machtgrundlagen:
(1) Belohnungsmacht (reward power): Sie basiert auf der Wahrnehmung einer Person B, dass eine Person A die Möglichkeit hat, sie zu belohnen. Ein Vorgesetzter hat dann Macht über einen Untergebenen, wenn der Untergebene weiss, dass der Vorgesetzte Lohnerhöhungen oder Förderungsmaßnahmen für ihn empfehlen kann und wenn der Untergebene diese Anreize begehrenswert findet. Belohnungsmacht ist streng zu unterscheiden von der bloßen Existenz eines Belohnungsinstrumentariums. Verhaltensbeeinflussend wirkt lediglich die perzipierte — und positiv bewertete — Aussicht auf erhöhte Bedürfnisbefriedigung bei konformem Verhalten. Für die Erhaltung dieser Machtgrundlage ist die tatsächliche Gewährung der in Aussicht gestellten Belohnung notwendig. Bei wiederholter Nichtgewährung der Belohnung, trotz konformen Verhaltens, wird diese Machtgrundlage verloren gehen.
(2) Zwangsmacht (coercive power): Sie gründet sich auf die Perzeption von Untergebenen, dass
der Vorgesetzte die Möglichkeit hat, sie bei nichtkonformen Verhalten zu bestrafen (Entlassung, Versetzung, Lohnabzug etc.).
(3) Beziehungsmacht (referent power): Sie gründet sich auf Identifikation oder den Wunsch,
dem Vorgesetzten zu gefallen. Eine mögliche Erklärung für diese Transformation von Belohnungs- in Beziehungsmacht ist die, dass die Autorität, Belohnungen zu gewähren, eine Person attraktiv macht und dass diese Attraktivität zur Identifikation anregt. Im Gegensatz zur Macht durch Belohnung bzw. Bestrafung ist diese Machtgrundlage schwer herstellbar, sie ist spontanen Ursprungs.
(4) Expertenmacht (expert power): Sie gründet sich auf die Perzeption des Untergebenen, dass
der Vorgesetzte Wissensvorteile in einem speziellen Gebiet hat. Je höher der zuerkannte Wissensvorsprung, desto stärker wird diese Machtgrundlage. Expertenmacht ist aber grundsätzlich begrenzt auf den Wissensbereich, für den relative Wissensvorteile zuerkannt werden. Außerhalb dieser Grenzen entfällt die Möglichkeit der Beeinflussung dieser Art.
(5) Macht durch Legitimation (legitimate power): Sie gründet sich auf die Akzeptierung spezieller Normen und Werte, die besagen, dass bestimmte Personen (Positionsinhaber) das Recht haben, Einfluss auszuüben. Mitarbeiter sind bereit, den Weisungen des Vorgesetzten zu folgen, weil sie dessen Recht anerkennen, Weisungen zu erteilen.
2. Marktmacht
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