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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Auktion

Eine öffentlich angekündigte Markt­veranstaltung, bei der nichtfungible Waren, Pro­dukte oder Güter in einem Bieteverfahren an denjenigen verkauft werden, der den höchsten Preis dafür bezahlt. Voraussetzung ist die Präsenz der Waren oder mindestens von Waren­mustern. Dabei wird unterschieden zwischen Aufsteigerung (Aufstrich, Auktion auf Auf­strich), Absteigerung (Abstrich, Auktion auf Abstrich) und Einschreibeverfahren. Auktio­nen sind üblich für Waren, die entweder schnell verderblich sind oder in der Qualität so unter­schiedlich ausfallen, dass sie bei der Marktveran­staltung in Augenschein genommen werden müssen und nicht als fungible Waren börsenmäßig gehandelt werden können.





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