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Außensteuergesetz(AStG). Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen vom 08.09.1972 (BGBl. 1972 I 1713); zuletzt geändert am 20.12.2001. Wichtige Gesetzesnorm des deutschen Außensteuerrechts. Es dient der Unterbindung unangemessener Steuervorteile aus der Ausnutzung des internationalen Steuergefälles. Mit ihm sollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewahrt und steuerliche Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
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Weitere Begriffe : Preisdifferenzierung | Staatsverschuldung | Betriebsvereinbarung | ||||||||||||||||||||||||||||
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